Aufrufe
vor 4 Monaten

Edewecht Magazin | Ausgabe 2-2025

  • Text
  • Edewechtmagazin
  • 875jahre
  • Events
  • Kultur
  • Gemeindeleben
  • Shoppingtipps
  • Petersfehn
  • Friedrichsfehn
  • Stadtradeln
  • Jubiläen
  • Magazin
  • Mangoblaumedien
  • News
  • Vereinsnews
„Das Edewecht Magazin“ – Ihr lokales Magazin im neuen Design ab 2025! Freuen Sie sich auf spannende Berichte und Neuigkeiten aus der gesamten Edewechter Gemeinde. Erleben Sie, was unsere Region so lebendig und einzigartig macht – und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit den Menschen vor Ort zu vernetzen und das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten!

KLIMASCHUTZSTAATLICHE

KLIMASCHUTZSTAATLICHE FÖRDERUNGFÜR WÄRMEPUMPEN:Der Umstieg auf eine nachhaltige Heiztechnologie wie die Wärmepumpewird vom Staat umfangreich gefördert. Ziel ist es, die energetische Sanierungvon Wohngebäuden zu beschleunigen und die Abhängigkeit vonfossilen Brennstoffen zu reduzieren. Zuständig für die Förderprogrammeist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

AdvertorialKLIMA-SCHUTZWas wird gefördert?Gefördert wird der Einbau oder Austausch von Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden.Dabei werden verschiedene Systeme berücksichtigt, darunter Luft-Wasser-, Sole-Wasser- undWasser-Wasser-Wärmepumpen. Auch hybride Systeme, bei denen Wärmepumpen mit anderenHeiztechnologien kombiniert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderungerhalten. Voraussetzung ist, dass die Geräte die technischen Mindestanforderungen erfüllen undauf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen verzeichnet sind.Wie hoch ist die Förderung?Die Basisförderung für eine neue Wärmepumpe beträgt 30?% der förderfähigen Kosten. Hinzu kommen möglicheBonusförderungen:Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20?% wird gewährt, wenn alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen oder mindestens20 Jahre alte Gasheizungen ersetzt werden.Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000?Euro erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonusvon 30?%.Insgesamt kann die Förderquote somit bis zu 70?% der förderfähigen Investitionskosten erreichen.Wichtige Hinweise zur AntragstellungFörderanträge müssen vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags eingereicht werden. Die Wärmepumpemuss zudem auf der jeweils aktuellen Liste der förderfähigen Geräte stehen. Darüber hinaus müssen Fachunternehmendie Installation übernehmen und bestimmte Effizienzvorgaben erfüllt werden.Weitere Infos zu den Förderprogrammen:www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.htmlEine Auflistung der förderfähigen Wärmepumpen finden Sie hier:/www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_pruef_effizienznachweis.html(Text: Renée Repotente, Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)Sichern Sie sich jetzt die aktuelle attraktiveFÖRDERUNG VON MINDESTENS 55% ODER SOGARBIS ZU 70 % AUF IHRE WÄRMEPUMPE.Und wir helfen Ihnen dabei.· Keine lästigen Vor-Ort-Termine oder lange Planungszeiten notwendig.· Führen Sie lediglich ein kurzes Telefonat zur Bestandsaufnahmemit uns durch oder füllen unsere Checkliste aus.· Schon erhalten Sie ein kostengünstiges Angebot über eineWärmepumpe aus unserem Hause.Sie melden sich, wir kümmern uns um den Rest!Tel.: 04405 93 91 50Ihr Handwerksunternehmen für Heizung und Sanitärzwischen dem Ammerland, Oldenburg und Cloppenburg.Belz-Haustechnik GmbH | Am Kronenkamp 2 | 26188 Edewechtinfo@belz-haustechnik.de | www.belz-haustechnik.de 30 | 31